Kulturhaus Karlshorst
Der Neubau 2010/12
Die Chronologie
Kriterien für die Interessenbekundung
Entwürfe und Verfahren

www.kultur-in-lichtenberg.de



Kunst und Kultur prägen in besonderer Weise Werte, Zielvorstellungen und die Identität der Gesellschaft. Sie bieten Orientierung und Entfaltungsmöglichkeiten, fördern Persönlichkeitsentwicklung und Kreativität und verbinden Bürger und Bürgerinnen untereinander und mit ihrem Gemeinwesen.

Ein Kulturhaus sollte offen für alle Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener sozialer Schichten und Nationalitäten sein und die Möglichkeit bieten, am kulturellen Leben teilzuhaben und eigene Kreativität zu entwickeln.

Kulturelle Vielfalt und künstlerische Freiheit sind Ausgangspunkte, um Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur als Ort der Selbsterfahrung und als Ort der künstlerischen Kreativität zu ermöglichen.

Ein Kulturhaus ist ein Treffpunkt und Kommunikationssort, der Raum bietet für Dialog und Diskussion für Künstler und kulturelle Akteure im Rahmen eines weiter gefassten kommunikativen Kulturbegriffs. 

Das Veranstaltungsprofil des neuen Kulturhauses  sollte alle künstlerischen Bereiche (Musik-Theater-Tanz-Film-Fotografie für alle Altersgruppen) und verschiedene Ausdrucksformen beinhalten.  Bewährte Veranstaltungsreihen sollten weitergeführt werden („Jazz für Sie“ – „Musik zum Hören und Tanzen“)


Das verkehrsgünstig gelegene Grundstück Treskowallee 112/Dönhoffstraße 42 (Kulturhaus) hat eine Größe von rund 2.100 Quadratmetern. Durch eine Einbeziehung der derzeit brachliegenden privaten Nachbargrundstücke Dönhoffstraße 41 und 40 (siehe Karte der Grundstückseigentümer) sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen des Neubaus der Eisenbahnüberführung* Treskowallee sollte zugleich die Chance einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung und Aufwertung des Ortsteilzentrums Karlshorst genutzt werden.


Das Kunst- und Kulturamt hat den Raumbedarf des Kulturhauses ausführlich dargestellt, hieraus wurden konkrete Anforderungen und Kriterien für ein neues Kulturhaus in einer Liste zusammengestellt.
In der Hauptsache waren es die folgenden Punkte, welche die Bewerber in einem Interessenbekundungsverfahren zu beachten hatten:

· Städtebauliche Aufwertung des Ortsteilzentrums Karlshorst

· Sicherung des Kulturstandorts
durch Herstellung angemessener räumlicher Bedingungen für das Kulturhaus;

· Erlangung langfristig gesicherter Nutzungsbedingungen
für Angebote des „Kulturhauses Karlshorst“ und für den Bezirk;

· für den Bezirkshaushalt finanzierbare, verbindliche Angebote zur langfristigen Anmietung, zum Rückkauf, Mietkauf oder andere Re-Finanzierungsvarianten;

· die erforderliche Fortführung des Bebauungsplanverfahrens XVII-37;

· Ausweichquartiere für die jetzigen Nutzer des Kulturhauses für einen Übergangszeitraum von rund eineinhalb Jahren.

Auf Grundlage dieser Kriterien startete der Bezirk ein Interessenbekundungsverfahren für private Investoren. [weiter>>]